erste Hilfe

Notwendigkeit zur Hilfeleistung

Die ständig wachsenden Unfallgefahren im Haushalt, im Betrieb und im Straßenverkehr und wo sonst auch immer, machen es notwendig, daß möglichst viele Menschen in Erster Hilfe ausgebildet werden.
Bei Unglücksfällen oder Not Hilfe zu leisten, ist zunächst eine sittliche Pflicht, denn wer bei einem Unfall erwartet, daß ihm schnell und sachgemäß von seinen Mitmenschen geholfen wird, sollte selbst in der Lage sein, anderen zu helfen

Die Hilfeleistung ist aber auch eine Pflicht

Nach einem Verkehrsunfall hat der Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und den Verletzten zu helfen.
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, kann sich Strafbar machen.

Erwartungen an den Ersthelfer

Der Ersthelfer soll...





  • erkennen, was geschehen ist 
  • eine Meldung veranlassen 
  • überlegen, welche Gefahr droht
  • zielstrebig handeln
  • den Verletzten vor zusätzlichen Schäden bewahren
  • lebensrettende Maßnahmen durchführen
  • den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen
  • Der Ersthelfer soll nicht...
    • tiefere Diagnosen stellen
    • Maßnahmen durchführen, die Ärzten und Rettungsdienst vorbehalten sind
    • über die Erste Hilfe hinaus, den Verletzten behandeln
    Also lernen Sie ERSTE HILFE und helfen Sie ihren Mitmenschen !!!
    Für weiteren Fragen steht Ihnen Ihre Feuerwehr stets zur Verfügung!
    Weiter Informationen finden Sie auch unter https://cours.cgdis.lu/