Notwendigkeit zur Hilfeleistung
Die ständig wachsenden Unfallgefahren im Haushalt, im
Betrieb und im Straßenverkehr und wo sonst auch immer, machen es
notwendig, daß möglichst viele Menschen in Erster Hilfe ausgebildet
werden.
Bei Unglücksfällen oder Not Hilfe zu leisten, ist
zunächst eine sittliche Pflicht, denn wer bei einem Unfall erwartet,
daß ihm schnell und sachgemäß von seinen Mitmenschen geholfen
wird, sollte selbst in der Lage sein, anderen zu helfen
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Die Hilfeleistung ist aber auch eine Pflicht
Nach einem Verkehrsunfall hat der Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen
zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und den Verletzten zu helfen.
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner
Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den
Umständen nach zuzumuten, kann sich Strafbar machen.
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Erwartungen an den Ersthelfer
Der Ersthelfer soll... |
Der Ersthelfer soll nicht...
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